Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen ist ein wichtiges Thema bereits für junge Bauherren. Und es gibt wichtige Gründe, sich ohne Schwellenangst einzurichten. Orientierung für eine barrierefreie Gestaltung Ihres  Wohnumfelds bietet die DIN 18040. „Barrierefreies Bauen“ (Teil 2 – Wohnungen) fasst die Anforderungen an barrierefreie private Wohngebäude zusammen.

Heinz von Heiden bietet Bauherren über 30 verschiedene Haustypen im Bungalow-Stil, darunter auch der CUMULUS WD.500.

Der perfekte Grundriss eines Hauses entspricht exakt den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen, die darin leben. Und die sind grundverschieden. Deshalb gehört die persönliche und höchst individuelle Grundrissplanung zu den wichtigsten Schritten auf dem Weg zum Traumhaus. Welche Faktoren dabei für wen die entscheidende Rolle spielen, wird hier verraten. Den Anfang macht die Grundrissplanung für Bauherren in den besten Lebensjahren, den Best Agern.

Barrierefrei von Fünfzig an

Wer um die Fünfzig ein Haus baut, möchte in der Regel bis ins hohe Alter darin wohnen. Damit zum Beispiel Treppen und Stufen später einmal nicht zum unüberwindbaren Hindernis werden, rät Heinz von Heiden diesen Bauherren gleich zur barrierefreien Bauweise. Für Best Ager ist ein Bungalow ideal. Gut geplant, bietet er beste Voraussetzungen für altersgerechtes Wohnen, ohne später in aufwendige Umbauten investieren zu müssen.

Der Bungalow: Barrierefrei und flexibel

Alle wichtigen Räume wie Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad liegen im Bungalow auf einer Ebene. Damit ermöglicht der Haustyp ein Höchstmaß an Barrierefreiheit und Gestaltungsspielraum. In puncto Raumgröße, -aufteilung und -anordnung bietet Heinz von Heiden unzählige exklusive und auch unkonventionelle Lösungen an. Im Mittelpunkt stehen vor allem großzügige Flächen mit viel Platz zur persönlichen Entfaltung. Doch auch so wichtige Details wie schwellenlose Übergänge, breite Türen und Flure sowie der Verzicht auf Kellerräume zugunsten von Hauswirtschafts- oder Technikräumen sind beim barrierefreien Grundriss möglich.


Barrierefreiheit nach DIN 18040

Bewegungsflächen

Für genügend Bewegungsfreiheit mit Mobilitätshilfe oder Rollstuhl sind in der DIN 18040 genaue Bewegungsflächen vorgegeben:

  • Mindestens 150 x 150 cm Bewegungsfläche vor allen Türen, auf Balkon, Terrasse oder Loggia, am Anfang und Ende einer Rampe
  • Mindestens 150 x 150 cm Bewegungsfläche vor Dusche, Badewanne, Waschtisch, WC (diese Flächen dürfen sich überlagern)
  • Lichte Breite von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türen innerhalb der Wohnung mind. 90 cm

 Barrierefreies Bad

  • Tür nach außen aufgehend; von außen entriegelbar
  • bodengleiche Dusche
  • Sitzmöglichkeit in der Dusche und am Waschtisch
  • WC entweder höher montiert oder höhenverstellbar
  • Waschbecken unterfahrbar oder ebenfalls höhenverstellbar

Mobilität

  • keine Schwellen oder Einzelstufen am Eingang, im Haus oder Garten; Türschwellen – falls nicht vermeidbar – max. 2 cm hoch
  • Treppen mit beidseitigem Handlauf (Durchmesser 3 bis 4,5 cm); am Treppenauge nicht unterbrochen; am Anfang und Ende deutlich markiert; Nachrüstmöglichkeit für einen Treppenlift
  • Die Augenhöhe sitzender Personen liegt bei rund 115 Zentimetern. Die Brüstung der Balkone/Terrassen sollten ab 60 cm Höhe durchsichtig sein
  • Bedienungsvorrichtungen, z. B. Lichtschalter, aber auch Fenstergriffe, in 85 cm Höhe.
  • Klingelanlage sollte mit Videokamera, Gegensprechanlage und automatischem Türöffner aussgestattet sein
  • rutschfeste Bodenbeläge
  • gute Beleuchtung im ganzen Haus
  • massive Wände in Bad und Schlafzimmer zur späteren Montage von Haltegriffen, Stütz- und Hebevorrichtungen

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