Grunderwerbsteuer

Kosten - Finanzamt

Für jedes Immobilienobjekt muß beim  Immobilien-Erwerb die Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Nach erfolgter Gundbucheintragung werden die anfallenden Kosten vom Finanzamt in Rechnung gestellt. 
Die Grunderwerbssteuer beträgt zur Zeit im Saarland (Stand 2012) 4,5% des Kaufpreises.
Rechtsverbindliche Auskünfte die Grunderwerbssteuer betreffend, beantwortet Ihr Steuerberater, oder die für Sie zuständigen Fianzbehörde.